4 lines
267 B
Markdown
4 lines
267 B
Markdown
# § 10 Ehrenamtliche Tätigkeit
|
|
|
|
Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Beirates üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richten sich nach den Bestimmungen, die für die unmittelbare Bundesverwaltung gelten.
|