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# § 2 Erhebungsmerkmale in Insolvenzverfahren
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Die Erhebungen erfassen folgende Erhebungsmerkmale:
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1.bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
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a)Datum der Antragstellung,
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b)Antragsteller,
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c)Schuldner, die in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Bestätigung eines Restrukturierungsplans in einer Restrukturierungssache erlangt haben;
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2.bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels Masse:
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a)Art des Verfahrens und des internationalen Bezugs,
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b)Art des Rechtsträgers oder der Vermögensmasse (Schuldner); bei Unternehmen zusätzlich Rechtsform, Geschäftszweig, Jahr der Gründung, Zahl der betroffenen Arbeitnehmer und die Eintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister,
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c)Datum der Verfahrenseröffnung,
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d)Eröffnungsgrund,
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e)Anordnung oder Ablehnung der Eigenverwaltung,
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f)voraussichtliche Summe der Forderungen;
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3.bei Annahme eines Schuldenbereinigungsplans, bei Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder bei der Abweisung des Antrags auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse:
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a)Summe der Forderungen,
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b)geschätzte Summe der zu erbringenden Leistungen;
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4.bei Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens:
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a)Art der erfolgten Beendigung des Verfahrens,
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b)Höhe der befriedigten Absonderungsrechte und die Höhe der nicht befriedigten Absonderungsrechte,
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c)Höhe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen und Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrags, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil,
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d)Angaben zur Betriebsfortführung, zum Sanierungserfolg und zur Eigenverwaltung,
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e)Angaben über die Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt im Rahmen der Gewährung von Insolvenzgeld,
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f)Datum der Einreichung des Schlussberichts bei Gericht,
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g)Angaben über Abschlagsverteilungen,
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h)Datum der Beendigung des Verfahrens;
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5.bei Restschuldbefreiung:
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a)Ankündigung der Restschuldbefreiung,
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b)Entscheidung über die Restschuldbefreiung und das Datum der Entscheidung,
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c)bei Versagung der Restschuldbefreiung das Datum und die Gründe für die Versagung,
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d)Widerruf der erteilten Restschuldbefreiung und das Datum des Widerrufs,
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e)Sonstige Beendigung des Verfahrens und das Datum der sonstigen Beendigung,
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f)Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrages, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil;
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6.bei Kostenfestsetzung:
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a)festgesetzte Höhe der Gerichtskosten sowie der Vergütungen und Auslagen von Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder und Mitgliedern des Gläubigerausschusses,
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b)Datum der Festsetzung.
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