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# § 5 Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
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In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
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1.Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern,
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2.Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten,
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3.Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,
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4.Personalwesen gestalten und Personal führen und
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5.Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.
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