4 lines
260 B
Markdown
4 lines
260 B
Markdown
# § 25 Prüfungsort, Prüfungstermin
|
|
|
|
Das Prüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Aufsichtsarbeiten, der Praxisarbeit und der mündlichen Prüfung fest und sorgt dafür, dass die Anwärterinnen und Anwärter hierüber rechtzeitig informiert werden.
|