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# § 22 Lehrgang „Menschenführung“
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Im Lehrgang „Menschenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:
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1.Menschenführung,
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2.Führungs- und Organisationskultur sowie
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3.Konflikt- und Selbstmanagement.
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Der Lehrgang ist insbesondere auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft im Feuerwehreinsatz in zeitkritischen und psychisch belastenden Situationen ausgerichtet.
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