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# § 12 Bestandteile des Auswahlverfahrens und Zweck der Bestandteile
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(1) Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
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(2) Der schriftliche und der mündliche Teil dienen der Feststellung der Eignungsmerkmale.
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(3) Der praktische Teil dient der Feststellung der Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie der individuellen Trainierbarkeit.
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