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# § 3 Struktur der Berufsausbildung
Die Ausbildungen gliedern sich wie folgt:
1.für beide Ausbildungsberufe in gemeinsame Qualifikationen über zwölf Monate im ersten Ausbildungsjahr,
2.für jeden Ausbildungsberuf in spezifische Qualifikationen sowie
3.im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin in die Fachrichtungen
a)Vermessung,
b)Bergvermessung.