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# § 10 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Feinwerkmechaniker-Handwerk führen und organisieren“
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(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Feinwerkmechaniker-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Feinwerkmechaniker-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
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(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Feinwerkmechaniker-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
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1.betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
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a)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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b)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
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c)betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
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d)Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten sowie
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e)betriebliche Kalkulationsmethoden anhand vorgegebener Kostenstrukturen auswählen und anwenden,
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2.Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie zur Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
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a)Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen, ökologischer Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen und veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
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b)Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie Kundenpflege entwickeln,
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c)Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie
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d)Vertriebswege ermitteln und bewerten,
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3.betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
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a)Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
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b)Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
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c)Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,
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d)Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen festlegen und bewerten sowie
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e)Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der verwendeten Produkte und Materialien aus Gewährleistungsgründen sowie Haftungsgründen, zur Sicherstellung der Ersatzteilverfügbarkeit sowie für den Nachweis ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit erläutern,
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4.Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Einsatz von Personal disponieren,
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b)Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
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c)Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
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d)Qualifikationsbedarfe ermitteln,
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e)Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Feinwerkmechaniker-Handwerk, planen,
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f)Maßnahmen der Personalgewinnung und -bindung entwickeln sowie
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g)betriebliche und außerbetriebliche Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf erläutern und bewerten sowie
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5.Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Konsequenzen aus dem Ergebnis ableiten,
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b)Ausstattung des Betriebes, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrguthandhabung sowie ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten und logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,
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c)Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte und sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
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d)Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen sowie Fahrzeugen planen,
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e)Betriebsabläufe unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material, Werkzeugen, Geräten, Maschinen sowie Fahrzeugen planen und verbessern,
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f)Prozesse und Strukturen zur Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes, insbesondere für Daten Dritter, entwickeln sowie umsetzen sowie
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g)Möglichkeiten zur Erzeugung, Gewinnung, Nutzung oder Einsparung von elektrischer Energie darstellen.
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