9 lines
462 B
Markdown
9 lines
462 B
Markdown
# § 22 Aufgaben des Vorstandes
|
|
|
|
(1) Der Vorstand
|
|
1.führt die Geschäfte des Erdölbevorratungsverbandes,
|
|
2.entscheidet über die Angelegenheiten des Erdölbevorratungsverbandes, die keinem anderen Organ zugewiesen sind, und
|
|
3.nimmt die sonstigen ihm durch dieses Gesetz oder die Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr.
|
|
|
|
(2) Der Vorstand vertritt den Erdölbevorratungsverband gerichtlich und außergerichtlich, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
|