Files
lawgit/laws_md/eppsg/§5.md

4 lines
212 B
Markdown

# § 5 Verzicht auf Rückforderungen
Entfällt nachträglich mindestens eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf die Energiepreispauschale, so darf die Energiepreispauschale nicht zurückgefordert werden.