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# § 2 Stiftungszweck
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(1) Zweck der Stiftung ist es, das Andenken an das Wirken des ersten deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zu wahren und einen Beitrag zum Verständnis der deutschen Geschichte seiner Zeit zu leisten.
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(2) Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere folgende Maßnahmen:
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1.Einrichtung, Unterhaltung und Ausbau der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gedenkstätte "Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte" in Heidelberg;
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2.Einrichtung und Unterhaltung eines Archivs nebst Forschungs- und Dokumentationsstelle in Heidelberg;
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3.wissenschaftliche Untersuchungen;
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4.Veranstaltungen im Sinne des Stiftungszweckes.
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