12 lines
853 B
Markdown
12 lines
853 B
Markdown
# § 11 Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
|
|
|
|
(1) Im Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
|
|
1.Teilbereiche von Dachflächen mit Schiefer, Dachplatten, Dachziegeln oder Schindeln einzuteilen und unter Berücksichtigung der Dachentwässerung zu decken,
|
|
2.Abdichtungslagen von Dachabdichtungen mit Kunststoffen oder mit bituminösen Werkstoffen zu verlegen,
|
|
3.Teilbereiche von Wandflächen mit kleinformatigen Bekleidungswerkstoffen einzuteilen und zu bekleiden und
|
|
4.Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Arbeitsorganisation und zur Qualitätssicherung zu ergreifen.
|
|
|
|
(2) Der Prüfling soll drei Arbeitsproben durchführen.
|
|
|
|
(3) Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden.
|