4 lines
182 B
Markdown
4 lines
182 B
Markdown
# § 26
|
|
|
|
Auf das Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern auf Binnengewässern finden die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs Anwendung.
|