4 lines
258 B
Markdown
4 lines
258 B
Markdown
# § 2159 Selbständigkeit der Anwachsung
|
|
|
|
Der durch Anwachsung einem Vermächtnisnehmer anfallende Anteil gilt in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen dieser oder der wegfallende Vermächtnisnehmer beschwert ist, als besonderes Vermächtnis.
|