Files
lawgit/laws_md/ausglfog_1965/§5.md

4 lines
228 B
Markdown

# § 5 Abschlagszahlungen
Solange eine Ausgleichsforderung noch nicht gewährt ist, aber Abschlagszahlungen auf die Zinsen geleistet werden, sind Abschlagszahlungen auf die Tilgung zu leisten. §§ 2 bis 4 gelten entsprechend.