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lawgit/laws_md/adlv/§3.md

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# § 3 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Für die Laufbahnen nach § 2 werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Näheres bestimmen die folgenden Verordnungen über die Vorbereitungsdienste für die jeweiligen Laufbahnen:
1.Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst,
2.Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst,
3.Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst.