33 lines
2.9 KiB
Markdown
33 lines
2.9 KiB
Markdown
# § 6 Anforderungen und Prüfungsinhalte
|
|
|
|
(1) Im Prüfungsteil Prozess- und Verfahrenstechnik hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist,
|
|
1.chemische, physikalische und mikrobiologische Eigenschaften von Milch und Milchprodukten in Bearbeitungs- und Herstellungsprozessen zu beurteilen,
|
|
2.Verfahrenstechnologien anzuwenden und zu optimieren,
|
|
3.Hygienemaßnahmen zu bestimmen, durchzusetzen und zu kontrollieren,
|
|
4.Prozesse und Betriebsabläufe zu organisieren, umzusetzen und zu optimieren,
|
|
5.Qualitätsmanagementsysteme zu erstellen, zu gestalten, umzusetzen und zu verifizieren,
|
|
6.Energiesysteme zu beurteilen und nachhaltig zu nutzen,
|
|
7.Arbeitsplätze zu gestalten, Arbeitsschutz sicherzustellen und Maßnahmen der Unfallverhütung umzusetzen,
|
|
8.Steuerungssysteme der Produktion zu parametrieren und anzuwenden,
|
|
9.Wartung und Instandhaltung der Anlagen und Produktionsräume sicherzustellen,
|
|
10.Ergebnisse von Laboruntersuchungen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten,
|
|
11.betriebliche Dokumentationen durchzuführen und zu überwachen,
|
|
12.Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten,
|
|
13.Produkte zu entwickeln und diese zu implementieren sowie
|
|
14.Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen.
|
|
Die zu prüfende Person hat bei der Durchführung der Tätigkeiten nach Satz 1 außerdem nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, den Einsatz von Arbeitskräften, Maschinen, Anlagen, Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen zu planen, zu organisieren, durchzuführen, zu kontrollieren und zu beurteilen.
|
|
|
|
(2) Bei der Prüfung soll die zu prüfende Person auch zeigen, dass sie die Tätigkeiten nach Absatz 1 unter Beachtung der Erfordernisse des Gesundheits- und Verbraucherschutzes und der Nachhaltigkeit, der Anforderungen des Marktes und berufsbezogener Rechtsvorschriften als Führungskraft ausüben kann.
|
|
|
|
(3) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
|
|
1.Steuern der Einflussfaktoren von biologischen, chemischen und physikalischen Prozessen bei der Bearbeitung von Milch und bei der Herstellung von Milchprodukten,
|
|
2.Beurteilen und Auswählen von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen,
|
|
3.Planen und Durchführen von milchwirtschaftlichen Produktionsverfahren und Herstellungsprozessen unter Berücksichtigung von betrieblichen Zielen, Vorgaben und Kennzahlen,
|
|
4.Planen, Umsetzen und Bewerten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei Produktionsprozessen,
|
|
5.Erarbeiten, Anwenden und Bewerten von Energiekonzepten für die Bearbeitung von Milch und bei den Herstellungsprozessen von Milchprodukten,
|
|
6.Planen, Durchführen, Weiterentwickeln und Beurteilen der Herstellungsprozesse von Milchprodukten nach betrieblichen Hygiene- und Qualitätsvorgaben,
|
|
7.Entwickeln, Umsetzen und Kontrollieren von Qualitätskonzepten,
|
|
8.Beurteilen und Optimieren von Betriebsabläufen und Herstellungsprozessen,
|
|
9.Erfassen, Beurteilen und Festlegen von produktionstechnischen Kennzahlen sowie
|
|
10.Planen, Umsetzen und Kontrollieren der Wartung und Instandhaltung von Anlagen.
|