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# § 10 Anforderungen und Prüfungsinhalte
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(1) Im Prüfungsteil Betriebs- und Unternehmensführung hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
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(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
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1.Einordnen und Beurteilen von Unternehmensformen, der Rahmenbedingungen von Unternehmensgründung und der Unternehmensabsicherung,
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2.Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und Strukturen eines Molkereibetriebes,
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3.Erarbeiten und Umsetzen von Marketingkonzepten einschließlich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
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4.Entwickeln, Optimieren und Anwenden des Qualitätsmanagements und Controllings,
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5.Erstellen, Umsetzen und Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation,
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6.Erläutern und Anwenden des Ausschreibungs- und Vergabewesens sowie der Lohn- und Gehaltsrechnung,
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7.Abnahme von Dienstleistungen, Bearbeiten von Mängelansprüchen,
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8.Durchführen von Angebotserstellung, Auftragserfassung und Auftragsabwicklung,
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9.Durchführen und Bewerten von betriebswirtschaftlichen Kalkulationen und Auswertungen einschließlich Verwertungsrechnungen,
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10.Analysieren und Bewerten der Unternehmensentwicklung, insbesondere in Bezug auf Produktivität, Investition und Finanzierung, Liquidität, Rentabilität und Stabilität,
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11.Anwenden von Möglichkeiten der Digitalisierung betriebswirtschaftlicher Prozesse,
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12.Umsetzen von Datenmanagement und Datenschutz,
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13.Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Vertragsrecht und Haftungsrecht sowie aus dem Arbeits- und Sozialrecht,
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14.Anwenden von Grundsätzen der betriebswirtschaftlichen Buchführung sowie der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und Steuerverfahren sowie
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15.Bewerten von Absicherungssystemen, insbesondere durch Versicherungen.
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