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# § 47 Inhalt der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
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(1) In den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen erweitern und vertiefen die Anwärterinnen und Anwärter die in der bisherigen Ausbildung gewonnenen Kenntnisse und Kompetenzen in enger Beziehung zur Praxis durch lehrgebietsübergreifende Praxissimulationen und Projekte.
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(2) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden beim Bildungszentrum der Bundeswehr durchgeführt.
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