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# § 10 Anforderungen im Auswahlverfahren
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(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.
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(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
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1.Selbstkompetenz,
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2.Methodenkompetenz,
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3.Fachkompetenz und
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4.Sozialkompetenz.
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(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.
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