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# § 33 Abstimmungsniederschrift
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Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Unternehmenswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
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1.die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge;
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2.die Zahl der gültigen Stimmen;
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3.die Zahl der ungültigen Stimmen;
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4.die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;
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5.die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder;
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6.besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
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