6 lines
286 B
Markdown
6 lines
286 B
Markdown
# § 104 Wahl der Delegierten
|
|
|
|
(1) Im Seebetrieb werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf den Seebetrieb nicht anzuwenden.
|
|
|
|
(2) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer unmittelbar teil.
|