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# § 11 Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren“
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(1) Im Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
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(2) Das Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
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1.betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
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a)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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b)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
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c)betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
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d)Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und
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e)Stundenverrechnungssätze und Maschinenstundensätze berechnen,
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2.Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
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a)Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
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b)Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,
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c)Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs zusammenstellen, strukturieren und veröffentlichen,
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d)informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten sowie
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e)Präsenz in Fachpublikationen planen,
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3.betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
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a)Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
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b)Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
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c)Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie aufgetretener Probleme und deren Lösungen bei der Leistungserbringung,
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d)Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten sowie
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e)Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von eingesetzten Produkten und Materialien erläutern, insbesondere bei Exporten und Reklamationen,
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4.Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Einsatz von Personal disponieren,
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b)Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
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c)Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
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d)Qualifikationsbedarfe ermitteln und
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e)Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk, planen und
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5.Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
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a)Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
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b)Ausstattung der Geschäftsräume, des Lagers und der Werkstatt, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes planen und begründen,
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c)Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz, planen und begründen,
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d)Instandhaltung und Ersatz von Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen planen sowie
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e)Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material sowie Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen.
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