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# § 2 Ziele des Vorbereitungsdienstes
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Der Vorbereitungsdienst hat insbesondere zum Ziel,
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1.den Anwärterinnen und Anwärtern die Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei erforderlich sind,
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2.die persönliche und soziale Kompetenz der Anwärterinnen und Anwärter weiterzuentwickeln sowie
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3.die Anwärterinnen und Anwärter zu verantwortlichem polizeilichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen.
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