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lawgit/laws_md/mautsysg_2014/§2.md

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# § 2 Technische Anforderungen
Elektronische Mautsysteme, die von Bund und Ländern in Betrieb genommen oder betrieben werden, dürfen für die Erhebung der Maut nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden:
1.Satellitenortung,
2.Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm,
3.Mikrowellentechnik (5,8 GHz).