10 lines
579 B
Markdown
10 lines
579 B
Markdown
# § 1 Anwendungsbereich
|
|
|
|
Diese Verordnung regelt
|
|
1.die Feststellung der Seediensttauglichkeit von Personen,
|
|
2.die Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen sowie die Qualitätssicherung dieser Untersuchungen,
|
|
3.die medizinische Betreuung an Bord,
|
|
4.die Zulassung von medizinischen Wiederholungslehrgängen und
|
|
5.die Registrierung von Schiffsärzten.
|
|
Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich auch auf Sachverhalte an Land, soweit diese einen unmittelbaren Bezug zu den in Satz 1 Nummer 1 bis 5 aufgeführten Bereichen aufweisen.
|