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# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
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2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
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a)Maßschuhe oder
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b)Schaftbau und
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3.fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
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2.Entwerfen von Grundmodellen,
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3.Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
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4.Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,
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5.Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken,
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6.Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,
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7.Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten und
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8.Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen.
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(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe sind:
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1.Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen,
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2.Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen,
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3.Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen und
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4.Anfertigen von fußgerechten Schuhzurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe.
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(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau sind:
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1.Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen,
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2.Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen,
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3.Vorrichten von Schaftteilen und
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4.Montieren von Schaftteilen.
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(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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4.Umweltschutz,
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5.Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
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6.betriebliche und technische Kommunikation,
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7.Verkaufen von Dienstleistungen und Waren,
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8.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
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9.Nachhaltigkeit.
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