Files
lawgit/laws_md/luftvstfestv_2014/§1.md

5 lines
291 B
Markdown

# § 1 Steuersätze 2014
Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten bleiben die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2014 unverändert. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
[Tabelle]