4 lines
191 B
Markdown
4 lines
191 B
Markdown
# § 1 Zweck
|
|
|
|
Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.
|