Files
lawgit/laws_md/luftfzg_bkdv/§1.md

4 lines
279 B
Markdown

# § 1
Für die Anerkennung der Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge gelten die Bestimmungen des Mehrseitigen Übereinkommens vom 22. April 1960 über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.