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lawgit/laws_md/luftbodv_3_2009/§7.md

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# § 7 Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge
Für Wolkenflüge sind Segelflugzeuge wie folgt auszurüsten:
1.einem Fahrtmesser,
2.einem Höhenmesser,
3.einem Wendezeiger mit Scheinlot,
4.einem Magnetkompass und
5.einem Variometer.