4 lines
226 B
Markdown
4 lines
226 B
Markdown
# § 7
|
|
|
|
Die zuständige Behörde kann die Untersuchung von Rindern und die amtliche Beobachtung von Rindern anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. Sie kann die Art der Untersuchung anordnen.
|