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# § 5 Ausschreibung, Bewerbung
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(1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
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(2) Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die jeweilige Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
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1.ein tabellarischer Lebenslauf,
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2.ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
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3.Ablichtungen
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a)des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder des Nachweises eines entsprechenden Bildungsstandes,
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b)des Zeugnisses über die Staatsprüfung oder die Hochschulprüfung,
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c)der Bescheinigungen der Hochschule über die Vorlesungen, die die Bewerberin oder der Bewerber belegt hat, und über die Übungen und Seminare, an denen sie oder er teilgenommen hat,
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d)etwaiger weiterer Unterlagen über besondere wissenschaftliche oder informationstechnische Kenntnisse und Fähigkeiten und
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e)der Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen sowie
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4.gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.
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