6 lines
269 B
Markdown
6 lines
269 B
Markdown
# § 25 Umwandlungsbeschluß
|
|
|
|
(1) Für den Formwechsel ist ein Beschluß der Mitglieder der LPG (Umwandlungsbeschluß) erforderlich. Der Beschluß kann nur in einer Vollversammlung gefaßt werden.
|
|
|
|
(2) § 7 Abs. 2 und 3 gilt für den Umwandlungsbeschluß entsprechend.
|