Files
lawgit/laws_md/kostrukstatg/§4.md

4 lines
173 B
Markdown

# § 4
Die Angaben zu den in § 3 Abs. 1 und 2 bezeichneten Tatbeständen beziehen sich jeweils auf ein dem Erhebungsjahr vorangegangenes Kalenderjahr oder Geschäftsjahr.