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# § 8 Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II
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(1) In der Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er besondere fachtheoretische Kenntnisse im Kosmetiker-Gewerbe zur Lösung komplexer fallbezogener Aufgaben anwendet.
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(2) In beiden nachfolgend aufgeführten Handlungsfeldern ist mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten. Bei der Aufgabenstellung können die in den Handlungsfeldern nach den Nummern 1 und 2 aufgeführten Qualifikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft werden:
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1.Kosmetische DienstleistungenDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, hygienischer und ökologischer Aspekte in einem Kosmetikinstitut zu bearbeiten; dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten; bei der jeweiligen Aufgabenstellung können mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)eine Typenberatung dokumentieren sowie eine spezifische Pflegeempfehlung erstellen und begründen, dabei allgemeine physiognomische, typologische und dermatologische Merkmale berücksichtigen,
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b)Behandlungstechniken für unterschiedliche Hauttypen, insbesondere unter Berücksichtigung von Anomalien, Allergien und Hautveränderungen darstellen und auswählen sowie Grenzen kosmetischer Behandlungen aufzeigen,
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c)Inhaltsstoffe von kosmetischen Produkten und deren Wirkungsweisen, Verträglichkeit, Anwendungsbereiche sowie mögliche Kontraindikationen beschreiben, Produkte hauttypenspezifisch auswählen und Auswahl begründen,
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d)Make-up entwerfen, dabei Farben- und Formenlehre sowie kundenindividuelle, gesellschaftliche, kulturelle und modische Einflüsse berücksichtigen,
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e)Massagetechniken und -mittel auswählen und Auswahl begründen,
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f)Methoden der kosmetischen Hand- und Fußpflege und deren Grenzen aufzeigen, Möglichkeiten der dekorativen Nagelbehandlung beschreiben sowie individuelles Nageldesign entwerfen,
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g)Methoden zur Problemzonenbehandlung auswählen und beschreiben, Auswahl begründen,
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h)Möglichkeiten für eine Gesichts- oder Körperkonturierung oder für ein Permanent Make-up darstellen,
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i)Verfahren der Depilation und Epilation sowie deren Wirkungsweisen und Anwendungsbereiche beschreiben,
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j)Konzepte zur Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung von Ernährung, Bewegung und Lebensweise erstellen und begründen;
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2.Management eines KosmetikinstitutsDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse sowie Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Kosmetikinstitut wahrzunehmen und Maßnahmen kunden-, erfolgs- und qualitätsorientiert zu planen, ihre Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung können mehrere der unter den Buchstaben a bis m aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)institutsspezifische Maßnahmen entwickeln, insbesondere zur Einhaltung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie des Hygienemanagements,
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b)Haftung bei unsachgemäßer Erbringung von Dienstleistungen und fehlerhafter Anwendung von Produkten, Apparaten und Geräten beurteilen,
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c)ein Institutskonzept für Kundenberatung und -betreuung entwickeln, Möglichkeiten einer individuellen Kundenberatung aufzeigen,
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d)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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e)Preise für Dienstleistungen und Produkte unter Berücksichtigung von Kosten, Auslastung und Marktsituation kalkulieren und festlegen,
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f)Betriebsabläufe unter Berücksichtigung von Nachfrage, Personalsituation und Arbeitszeitmodellen planen und steuern,
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g)auftragsbezogenen Einsatz von Material, Apparaten und Geräten bestimmen und begründen,
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h)eine Nachkalkulation durchführen und betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
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i)Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen, Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,
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j)Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
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k)Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen und begründen,
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l)produktgerechte Lagerung von Kosmetika sowie Auswirkungen auf die Qualität beschreiben,
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m)den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen begründen, insbesondere für die Kundenbindung und -pflege sowie für die Warenwirtschaft.
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