Files
lawgit/laws_md/konsg/§2.md

6 lines
266 B
Markdown

# § 2 Übertragene konsularische Aufgaben
Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten,
[Tabelle]