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# § 6 Situationsaufgabe
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(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
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(2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag drei geeignete Arbeiten auszuführen. Als geeignete Arbeiten kommen insbesondere die Herstellung von
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1.zwei Erzeugnissen aus Massen,
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2.zwei Erzeugnisse aus Teigen,
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3.zwei verschiedenen Desserts,
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4.einem Speiseeiserzeugnis,
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5.pikanten Konditoreierzeugnissen, insbesondere gefüllten Pasteten,
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6.einer Teegebäckmischung aus vier Sorten,
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7.einer Mischung süßer oder pikanter Fours,
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8.einer Pralinenmischung aus vier Sorten,
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9.vier unterschiedlichen Marzipanarbeiten,
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10.einer figürlichen Schokoladen- oder Krokantarbeit
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in Betracht.
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(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.
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