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# § 14 Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“
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(1) Im Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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1.Speisen, Gerichte und Menüs unter Berücksichtigung von Saisonzeiten zusammenzustellen,
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2.gast- und unternehmensorientiert im Team zu agieren,
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3.Speisekarten nach rechtlichen Vorgaben zu kennzeichnen,
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4.Gäste unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen, Allergien und Unverträglichkeiten zu informieren und zu beraten,
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5.den Wareneinsatz zu bestimmen sowie für Speisen, Gerichte und Dienstleistungen die Verkaufspreise, Kosten und Erträge zu ermitteln,
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6.Lebensmittel ihren Verwendungsmöglichkeiten zuzuordnen und zuzubereiten,
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7.Garverfahren für die Zubereitung von Fleisch, Fisch und pflanzlichen Lebensmitteln zu unterscheiden, auszuwählen und zu beschreiben,
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8.Rezepturen umzurechnen,
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9.Mitarbeitende anzuleiten und zu führen und für sie Hygieneschulungen vorzubereiten,
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10.Berechnungen zum Verbrauch von Wasser und Energie durchzuführen und
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11.Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ergreifen.
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(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
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(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
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