8 lines
463 B
Markdown
8 lines
463 B
Markdown
# § 6 Anrechnung von Zeiten für die nichtmaschinelle
|
|
Fahrung
|
|
|
|
Auf die nach § 3 oder § 4 Abs. 2 Nr. 2 für eine Verkürzung der Beschäftigungszeiten maßgebenden Zeiten und die Beschäftigungszeiten selbst sind die Zeiten für die nichtmaschinelle Fahrung in Wettern von mehr als
|
|
1.29 Grad C Effektivtemperatur außerhalb des Salzbergbaus oder
|
|
2.37 Grad C Trockentemperatur im Salzbergbau
|
|
insoweit anzurechnen, als sie insgesamt mehr als 15 Minuten betragen.
|