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# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
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2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
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a)Kerzenherstellung oder
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b)Wachsbildnerei sowie
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3.schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Auswählen und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten,
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2.Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren,
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3.Auswählen und Verarbeiten von Dochten,
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4.Beurteilen des Abbrandes von Kerzen,
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5.Auswählen und Verarbeiten von Brennmassen,
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6.Entwickeln von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen,
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7.Herstellen von Abgussformen,
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8.Fertigen von Kerzen,
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9.Be- und Verarbeiten von Farbmitteln und Lacken,
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10.Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs,
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11.Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs sowie
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12.Lagern und Kommissionieren von Produkten.
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(3) In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus Abschnitt B der Anlage.
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(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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2.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
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3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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4.Umweltschutz,
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5.Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
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6.betriebliche und technische Kommunikation,
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7.Einrichten, Bedienen und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
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8.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
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9.Kundenorientierung und Beratung sowie
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10.Mitwirken an der Kontrolle von Kosten und Leistungen.
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