4 lines
267 B
Markdown
4 lines
267 B
Markdown
# § 1 Errichtung und Rechtsform
|
|
|
|
Unter dem Namen "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet. Die Stiftung entsteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.
|