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# § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
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Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
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1.„Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und
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2.„Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“.
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