4 lines
278 B
Markdown
4 lines
278 B
Markdown
# § 14 Unzulässige Anmeldung beim Europäischen Patentamt
|
|
|
|
Wer eine Patentanmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 des Strafgesetzbuches) enthält, unmittelbar beim Europäischen Patentamt einreicht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|