4 lines
273 B
Markdown
4 lines
273 B
Markdown
# § 165 Verwertung unbeweglicher Gegenstände
|
|
|
|
Der Insolvenzverwalter kann beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzmasse betreiben, auch wenn an dem Gegenstand ein Absonderungsrecht besteht.
|