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# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
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2.Planen und Organisieren der Arbeit,
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3.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
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4.Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
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5.Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
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6.Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
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7.Analysieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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8.Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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9.Projektieren der Arbeit,
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10.Montieren, Installieren und Integrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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11.Parametrieren, Inbetriebnehmen und Übergeben von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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12.Installieren, Programmieren, Einrichten und Testen von Software zur Steuerung der Systeme
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13.Bedienen und Administrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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14.Sicherstellen des Betriebes von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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15.Umsetzen und Integrieren von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten und
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16.Warten, Instandhalten, Betreiben und Optimieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik.
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(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
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4.digitalisierte Arbeitswelt.
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(4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Absätzen 1, 2 und 3 sind in einem der folgenden Einsatzgebiete der Informations- und Kommunikationstechnik zu vermitteln:
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1.Geräte-, Informations- und Bürosystemtechnik,
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2.Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik,
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3.Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen oder
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4.Telekommunikationstechnik.
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Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.
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