6 lines
282 B
Markdown
6 lines
282 B
Markdown
# § 11
|
|
|
|
(1) Ein auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes erwirkter Ausschließungsbeschluss steht im Grundbuchverfahren einem auf Grund des § 1162 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erwirkten Ausschließungsbeschluss gleich.
|
|
|
|
(2) Die Erteilung eines neuen Briefes ist gebührenfrei.
|