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# § 8 Vorbereitungslehrgang
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(1) Der Besuch des Vorbereitungslehrgangs hat an einer nach § 6 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes anerkannten Hufbeschlagschule zu erfolgen. Die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang ist durch die Hufbeschlagschule zu bestätigen.
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(2) Der Lehrgang dauert mindestens vier Monate und dient der Vertiefung und Festigung der im Einführungskurs und im Verlauf der praktischen Tätigkeit bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. In ihm sollen auch berufsbezogene rechtliche, betriebswirtschaftliche, arbeitswirtschaftliche und biologische Zusammenhänge vermittelt werden. Der Lehrgang besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
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(3) Der praktische Teil des Lehrgangs umfasst mindestens 420 Stunden. In ihm sind insbesondere Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Huf- und Klauenbeschlags zu den Bereichen
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1.Beurteilen des Tieres, insbesondere des Pferdes, vor und nach der Bearbeitung unter besonderer Berücksichtigung der Hufsituation,
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2.Information des Tierhalters über die spezifische Hufsituation unter Berücksichtigung der Ursachen und Folgen sowie die anschließende Beratung des Tierhalters über zu treffende Maßnahmen,
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3.Vorbereiten des Arbeitsablaufs,
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4.Abnahme des Hufschutzes oder des Klauenschutzes,
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5.Zubereiten des Hufs zum Barhufgehen,
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6.Zubereiten des Hufs oder der Klaue zur Anbringung von Schutzmaterialien,
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7.Auswahl der zu verwendenden Schutzmaterialien,
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8.Bearbeiten, Anpassen und Befestigen der Schutzmaterialien,
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9.Maßnahmen bei der Umstellung in der Art der Hufversorgung,
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10.Durchführung des Hufbeschlags nach den Nummern 1 bis 9, insbesondere auch für
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a)Fohlen,
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b)unregelmäßige Hufe,
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c)besondere Gebrauchszwecke,
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d)erkrankte oder durch Erkrankungen veränderte Hufe in Zusammenarbeit mit dem Tierarzt/der Tierärztin,
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e)unregelmäßige Gliedmaßenstellungen und Bewegungsabläufe,
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11.Anwendung von Pflegemitteln,
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12.Schmieden von Hufeisen,
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13.Durchführen des Klauenbeschlags an Rindern oder an Präparaten
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zu vermitteln und zu vertiefen.
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(4) Der theoretische Teil des Vorbereitungslehrgangs umfasst mindestens 220 Stunden. In ihm sind insbesondere Kenntnisse zu den Gebieten
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1.Evolution und Verhalten der Tiere, insbesondere des Pferdes,
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2.Ansprüche der Tiere an die Haltung und Fütterung,
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3.allgemeine Kenntnisse der Anatomie und Physiologie der Tiere und der Gliedmaßen, insbesondere der Zehen, des Hufs und der Klauen; rasse- und arttypische Besonderheiten,
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4.regelmäßige und unregelmäßige Hufe oder Klauen im gesunden und durch Erkrankung veränderten Zustand,
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5.Gliedmaßenstellungen und Bewegungsabläufe,
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6.Erkrankungen des Bewegungsapparats und des Hufs oder der Klaue sowie deren Beeinflussung durch die Bearbeitung,
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7.Pflege des beschlagenen und unbeschlagenen Hufs oder der beschlagenen und unbeschlagenen Klaue,
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8.Wechselwirkungen zwischen Gebrauchszweck und Hufbeschlag,
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9.Hufbeschlag bei regelmäßigen, unregelmäßigen und krankhaften Gliedmaßenstellungen und Bewegungsabläufen,
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10.Besonderheiten des Hufbeschlags bei Fohlen,
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11.Umgang mit schwierigen Pferden,
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12.Maßnahmen der Ersten Hilfe beim Tier, insbesondere bei Notfällen am Huf oder an der Klaue; Hygiene, Seuchenvorsorge,
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13.Beratung und Information der Tierhalter,
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14.betriebswirtschaftliche Kalkulationen; kaufmännische Betriebsführung; Betriebsgründung,
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15.Recht, insbesondere Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht, Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Haftungsrecht, Arbeitsrecht, Arzneimittelrecht,
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16.Organisation der Arbeit sowie des Arbeitskräfte-, Material- und Maschineneinsatzes; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
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zu vermitteln.
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