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lawgit/laws_md/holzmechausbv_2015/§18.md

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# § 18 Prüfungsbereiche
In der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens,
2.Fertigungstechnik,
3.Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.Wirtschafts- und Sozialkunde.