Files
lawgit/laws_md/holzmechausbv_2015/§12.md

8 lines
305 B
Markdown

# § 12 Prüfungsbereiche
In der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils,
2.Fertigungstechnik,
3.Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.Wirtschafts- und Sozialkunde.